Heute bis 18:00 Uhr geöffnet

Parkordnung

Liebe Gäste,

wir freuen uns, dass wir Sie hier bei uns im Taunus Wunderland begrüßen dürfen. Unsere nachfolgende Parkordnung setzt dabei die Grundlage für Ihren reibungslosen und sicheren Besuch:

1. Durch Betreten des TAUNUS WUNDERLANDES sowie der dazugehörigen Flächen (z.B. Parkplatz) erkennt der Gast nachfolgende Parkordnung als verbindlich an.

2. Auf unserem Parkplatz sowie dem gesamten Gelände gelten die Regeln und Zeichen der Straßenverkehrsordnung (StVO). Das Parken ist nur auf den ausgewiesenen Flächen gestattet. Widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge werden kostenpflichtig abgeschleppt. Der Parkplatz wird nicht dauerhaft überwacht. Das Taunus Wunderland übernimmt keine Haftung für Beschädigungen an Fahrzeugen oder Diebstahl.

3. Das Betreten des Freizeitparks ist nur mit einer gültigen Eintrittskarte zu den Parköffnungszeiten (Link Öffnungszeiten) gestattet. Bei Verlassen des TAUNUS WUNDERLANDS verliert die Eintrittskarte ihre Gültigkeit. Bei vorzeitiger Schließung des TAUNUS WUNDERLANDS in der Vor- und Nebensaison oder aufgrund der Witterungsverhältnisse sowie bei der vorübergehenden Schließung einzelner Fahrgeschäfte und Attraktionen besteht kein Anspruch auf eine teilweise oder vollständige Erstattung des Eintrittspreises. Der Umtausch oder Ersatz verloren gegangener Eintrittskarten ist ausgeschlossen.

4. Gäste sind dazu verpflichtet, dem Aufsichtspersonal auf Verlangen eine gültige Eintrittskarte jederzeit vorzeigen zu können. Personen, die nicht im Besitz einer gültigen Eintrittskarte sind, sind zu einer Ausgleichszahlung in Höhe von 50,- EUR verpflichtet. Auf die Möglichkeit einer strafrechtlichen Verfolgung wegen Hausfriedensbruch nach § 123 StGB und wegen Erschleichung freien Eintritts nach § 265a StGB wird ausdrücklich hingewiesen.

5. Kindern unter 14 Jahren ist das Betreten und der Aufenthalt im Park nur in Begleitung einer volljährigen Aufsichtsperson gestattet. Aufsichtspersonen und Eltern haften für ihre Kinder. Beim Besuch einer Gruppe von Kindern ist eine verantwortliche Aufsichtsperson bei Betreten des TAUNUS WUNDERLANDS zu benennen. Diese trägt die Verantwortung für die ständige Beaufsichtigung der Kinder sowie dafür, sie vor Schäden zu bewahren.

6. Hund sind im TAUNUS WUNDERLAND herzlich willkommen. Es gilt eine dauerhafte Leinenpflicht auf dem gesamten Gelände. Verunreinigungen müssen durch den Halter unverzüglich entfernt werden. Aus Rücksicht auf unsere Gäste, ist sogenannten Listenhunden der Zutritt sowie der Aufenthalt auf dem Gelände nur mit Maulkorb gestattet. Hunde erhalten keinen Zutritt zu Fahrgeschäften und Attraktionen. Besondere Vorsicht ist gegenüber unseren Tiergehegen geboten. Ein ausreichender Abstand des Hundes zu unseren dort gehaltenen Tieren ist zu wahren.

7. Das Rauchen ist auf dem Gelände des TAUNUS WUNDERLANDS gestattet. Ausgenommen hiervon sind die Anstellbereiche der Attraktionen sowie geschlossene Räume. Aus Rücksicht auf alle unsere Gäste, ist das Rauchen auf ein Minimum zu beschränken. Diese Regelung greift auch bei sogenannten Vapes oder Erhitzern (z.B. IQOS). Das Mitführen und Konsumieren illegaler Substanzen ist nicht gestattet und wird mit Hausverbot geahndet und zur Anzeige gebracht. Im Falle der Legalisierung von Cannabis bleibt das Mitführen und Konsumieren auf dem Gelände des TAUNUS WUNDERLANDS verboten.

8. Alkohol darf auf dem Gelände des TAUNUS WUNDERLANDS konsumiert werden. Wir behalten uns vor, Personen, deren Zurechnungsfähigkeit fraglich ist, des Geländes zu verweisen.

9. Die Fahrgeschäfte und Attraktionen im TAUNUS WUNDERLAND stehen dem Gast zur zweckgebundenen Nutzung während der Parköffnungszeiten uneingeschränkt zur Verfügung. Die Benutzung erfolgt auf eigene Gefahr. Den Anweisungen des Personals und den Sicherheitsbestimmungen des jeweiligen Fahrgeschäfts/der jeweiligen Attraktion ist zu jeder Zeit unbedingt Folge zu leisten. Die geltenden Sicherheitsbestimmungen sowie Größen- und Altersbeschränkungen der Fahrgeschäfte und Attraktionen sind bei der jeweiligen Attraktion ersichtlich und auf unserer Website hinterlegt. Alkoholisierten oder Personen unter dem Einfluss von Rauschmitteln ist die Nutzung der Fahrgeschäfte und Attraktionen grundsätzlich untersagt. Bitte informieren Sie sich vor Ihrem Besuch bezüglich möglicher Nutzungsbeschränkungen (Schwangere, Schwerbehinderte, etc.).

10. Auf allen Fahrgeschäften und Attraktionen ist das Filmen mit Handy oder Kameras verboten. Lose Gegenstände sind sicher zu verstauen und nicht in der Hand zu halten. Mit der Nutzung der Fahrgeschäfte und Attraktionen erhält das TAUNUS WUNDERLAND von jedem Fahrgast das Einverständnis, Fotoaufnahmen während der Fahrt zu erstellen, zu speichern sowie zu verkaufen. Ebenso erhält das TAUNUS WUNDERLAND durch Betreten des Parkgeländes durch den Gast dessen Einverständnis, entstandene Foto- und Filmaufnahmen im Zuge marketingrelevanter Projekte, honorarfrei zu nutzen. Diese Aufnahmebereiche sind in der Regel gut sichtbar gekennzeichnet.

11. Filmen und Fotografieren für gewerbliche Zwecke sowie das Werben für und Anbieten von Waren und Dienstleistungen bedarf grundsätzlich der Genehmigung der Geschäftsleitung.

12. Für Schäden, Verletzungen und Unfälle, die nicht vor dem Verlassen des Parks unserem Personal gemeldet wurden, übernimmt das TAUNUS WUNDERLAND keine Haftung. Spätere Ansprüche sind ausgeschlossen. Generell ist die Haftung des TAUNUS WUNDERLANDS und der von diesem Unternehmen beauftragte Personen auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

13. Das TAUNUS WUNDERLAND haftet nicht für den Verlust, Diebstahl, etc. von Sachen.

14. Gäste haften für durch sie vorsätzlich entstandene Schäden. Aufsichtspersonen bzw. Eltern haften für Schäden ihrer Kinder.

15. Zuwiderhandlungen und grobe Verstöße gegen die Parkordnung, eine erhebliche Störung des Parkbetriebes sowie die Nichtbefolgung der Anweisungen des Personals können mit einem Verweis vom Gelände sowie dem ersatzlosen Entzug der Eintrittskarte geahndet werden. Das Aufsichtspersonal ist befugt, alle aus dem Hausrecht entstehenden Recht wahrzunehmen.

Stand Februar 2024