Hey Du! Wir sind Muckel, Betty, Opa Alfred, Onkel Benno, Tante Rosi und Arya – die Maskottchen im Taunus Wunderland. Wir würden uns sooo freuen Dich kennen zu lernen! Komm doch vorbei und werde Teil der Muckel-Familie.
Mitten in den Wäldern, umringt von sattem Grün und Natur pur lebt eine wundersame Spezies: Groß wie Bären aber fromm wie Lämmer. Die liebsten Wesen, die Du dir vorstellen kannst. Freundlich, fröhlich, lustig. Immer da, wenn Du sie brauchst und immer bereit für ein neues Abenteuer: die Muckel.
Alles begann in der Muckelsburg. Hier wohnt bis heute das Familienoberhaupt Muckel mit der Bürgermeisterin Betty. Wenn Du das Taunus Wunderland betrittst, kommst Du direkt im Dorf an, wo Du sie treffen und dich gleich wie zu Hause fühlen wirst. Denn die beiden lieben Besucher und begrüßen jeden, als würde er zur Familie gehören.
Doch Muckel und Betty sind nicht die Einzigen in der großen Muckel-Familie. Im ganzen Taunus Wunderland findest Du weitere Verwandte der beiden und jeder einzelne zeigt Dir gern, wie er lebt und was er macht:
Hoch hinaus, steil hinab, erleben, staunen, gruseln! Lass Deinen Alltag am Eingang zurück und erlebe einen unvergesslichen Tag in unseren fünf groooßen Themenbereichen. Es warten vieeele tolle Attraktionen auf Dich!
Vulkanrutsche, Traubenrutsche oder Wilde Maus – Du entscheidest! Erlebe einen einzigartigen Tag voller spannender Abenteuer.
Wenn sich nach einem langen und aufregenden Mittag im Taunus Wunderland der Hunger meldet, bist Du in unseren insgesamt sechs Themenrestaurants genau richtig. Mit einer großartigen Auswahl an leckeren Köstlichkeiten wird Dein Besuch zu einem ganz besonderen kulinarischen Erlebnis.
Regionale & frische Köstlichkeiten bei gemütlicher Bauernhofatmosphäre. Das neue Erlebnisrestaurant lässt Deinen Besuch zu einem besonderen Erlebnis mit der ganzen Familie werden.
Erlebe ein kleines Stück Italien in der Welt voller Wunder! Genieße echte italienische Pasta und hausgemachte Pizza.
Eine würzige Bratwurst, einen gegrillten Gemüsespieß oder doch was anderes? Unsere Grillmeister zaubern Dir leckere wechselnde Tagesgerichte! (Nur zu Sonderevents geöffnet.)
Genieße frisch gemahlenen BIO-Kaffee zusammen mit den knusprigen Wunderland Waffeln und einem leckeren Stück Kuchen.
Eisschokolade, Obstbecher oder ein Bällchen auf die Hand, hier gibt es alles was Dein Herz begehrt!
Hausgemachte französische Crêpe Spezialitäten mit einer Vielzahl an leckeren Füllungen!
Himmlisch lecker und super gesund – Genieße unsere frisch zubereitete Smoothies & Obstsalate!
Nach Anmeldung und Reservierung einer unserer kostenlosen Grillstationen können sich kleine und
große Abenteurer hier stärken und verpflegen, um sich dann in das nächste Erlebnis zu stürzen.
Unser Tipp: Leih Dir einen Bollerwagen gegen eine geringe Gebühr am Eingang aus.
Downloaden, anhören, mitsingen! Juhuuu!
Taunus Wunderland Lied (MP3) Halloween Lied (MP3) Winter Wunderland (MP3)Du erreichst uns über die A66 von Wiesbaden in Richtung Rüdesheim, Ausfahrt Schlangenbad und dann weiter auf der B260 der Beschilderung folgen.
Oder von der A3 Ausfahrt Idstein in Richtung Bad Schwalbach, weiter auf der B275 der Beschilderung folgen.
Es besteht eine direkte Busverbindung ab Wiesbaden Hauptbahnhof über Taunusstein, Linie 273/274 (teilweise 275/271 mit Umstieg). Achtung: Aufgrund von Streik oder möglichen Fahrplanänderungen sind diese Angaben unter Vorbehalt. Aktuelle Verbindungen sind auf der online Fahrplanauskunft des RMV zu finden.
Seit über 50 Jahren steht Spaß für die ganze Familie inmitten der Natur bei uns auf dem Spielplan. Viele Familien besuchen uns aus Tradition und haben die Veränderungen im Taunus Wunderland, ausgehend von einem Tier- und Märchenpark, hin zu einem modernen Freizeitpark aktiv begleitet.
Bei uns steigt man zum ersten Mal gemeinsam mit der Familie in ein Fahrgeschäft und erlebt eine rasante Fahrt über Berg und Tal, schwungvoll im Kreis oder erfrischend im Wasserkanal – Erfahrungen die hier gemeinsam mit Papa, Mama aber auch mit Opa oder Oma gemacht werden, gehören zu den Highlights in dem Familienalbum! In unserem Familienpark sollen die Generationen mit der Sonne um die Wette strahlen.
Im Taunus Wunderland sind die Muckel los, denn die passen auf alles auf und kümmern sich darum, dass alle den größtmöglichen Spaß bei uns haben. Das sind unsere Maskottchen und keiner weiß, wie sich diese liebenswerte Spezies in den Taunus verirrt hat. Aufgeteilt in den fünf Themenbereichen, Opa Alfreds Dinotal, Tante Rosis Zuckerwatteland, Onkel Bennos Bauernhof, Muckelsdorf und der neue Themenbereich rund um Arya haben wir mittlerweile über 50 Attraktionen für Kinder zwischen 3 und 14 Jahren - und für alle, die gar nicht genug bekommen!
Der Erfolg des Taunus Wunderlandes beruht auf der Leidenschaft und Engagement der Betreiberfamilie, die mit Herz und Seele bereits in der 5. Generation Schausteller sind, sowie den Fähigkeiten der Mitarbeiter, die für uns arbeiten. Als attraktiver Arbeitgeber mit mehr als 150 Menschen im Wirtschaftsraum Rhein-Main tragen wir Verantwortung.
Wir sind stolz darauf als Familienunternehmen, Menschen und ihren Familien eine berufliche Perspektive in Ihrem heimischen Umfeld zu ermöglichen. Unsere Motivation ist es, unvergessliche Erlebnisse für die gesamte Familie möglich machen. Und das in höchster Perfektion.
Als regionales Unternehmen im Herzen der Natur sind wir verpflichtet, die Umwelt zu schützen und sie für künftige Generationen zu bewahren. Wir tragen Sozial- und Umweltgesetzen, -direktiven und -richtlinien Rechnung und sind kontinuierlich um die Verbesserung unseres Beitrags zu einer Gesellschaft bemüht, die sich an den Prinzipien einer nachhaltigen Entwicklung orientiert.
Pflichtbewusstes, ökologisches und nachhaltiges Handeln sind für uns selbstverständlich. Darunter verstehen wir, laufend an Energieeinsparung zu arbeiten, Abgase und Lärm zu Reduzieren und den Boden zu schützen.
Zudem verzichten wir weitreichend auf Einzelverpackungen und handeln zusätzlich mit unseren Zulieferern Sonder-Gebindegrößen aus. Wir arbeiten kontinuierlich an einem annähernd plastikfreien Konzept, somit gehört die Vermeidung von Plastikgeschirr und Besteck zu einer Hauptaufgabe unseres Nachhaltigkeitskonzeptes. An unseren Kassen benutzen wir bereits umweltfreundliches Papier.
Die Familie ist, obwohl mit ihrer weltgrößten, mobilen Achterbahn in der Welt unterwegs, doch vor den Toren Wiesbadens zu Hause und der Stadt aufs tiefste verbunden. Sie sind „Mittelständler mit Wurzeln“, regionaler Arbeitgeber und verantwortungsvolle Auftraggeber, wenn es um die Vergabe geht. Es gilt: Regional zuerst! Uns sind vor allem regionale Bezugsquellen wichtig, um lokale Erzeuger zu unterstützen, die Umwelt durch kurze Transportwege zu schonen und eine hochwertige Herkunft zu garantieren.
Als Mitglied der Standort-Gemeinde wollen wir unserer Rolle als verantwortungsbewusstes Unternehmen gerecht werden. Wir tun dies auf verschiedene Weise, durch Spenden, freiwillige Tätigkeiten, Kooperationen und Förderung des Jugendsports und Programme zur Förderung kommunaler Beziehungen.
Unsere Attraktionen werden jährlich durch den TÜV geprüft und abgenommen. Unser Mitarbeiter an den Fahrgeschäften werden regemäßig geschult, denn die Sicherheit für unsere Gäste hat höchste Priorität.
Mittels regelmäßiger und unangekündigter Kontrollen – durch uns selbst oder zertifizierte Unternehmen – stellen wir sicher, dass alle Regeln und Auflagen in unseren Gastronomiebereichen auch tatsächlich eingehalten werden. Dabei arbeiten wir eng mit den zuständigen Stellen und Ämtern sowie der freiwilligen Lebensmittelkontrolle zusammen.
Firmenname
Taunus Wunderland Otto Barth e.K.
Firmensitz
Haus zur Schanze 1
65388 Schlangenbad
Eigentümer
Otto Barth
Mitarbeiter
165 Mitarbeiter
Fläche
4 Hektar mit Erweiterung um zusätzliche 35.000 m² in den kommenden Jahren
800 kostenlose Parkplätze
Programm
Ein Freizeitpark mit über 50 tollen Attraktionen, fünf Themenbereichen und spannenden einheimischen Flora und Fauna.
Zielgruppe
Junge Familien und Alleinerziehende mit Kindern zwischen 3 und 14 Jahren, deren Großeltern, Verwandte und Freunde
Schulklassen.
Besucherzahlen
260.000 Tendenz steigend
1966
Das Taunus Wunderland wurde als Märchen-Park eröffnet.
1998
Die Familie Barth übernimmt das Taunus Wunderland. Mit viel Liebe wird das Konzept überarbeitet und der Park in einen Themenpark verwandelt. Seither wächst der Park stets weiter, mit neuen Attraktionen und der geplanten Parkerweiterung.
1999
Wilde Maus Achterbahn wird eröffnet. Bei 43 km/h, einer Länge von 375 m und harmonischen Kurven hat die ganze Familie Spaß.
2001
Wildwasserbahn wird eröffnet.Knapp 16 Meter hoch ist die Spitze des Lifts und das ist nicht die einzige Besonderheit dieser witzigen Wildwasserbahn. Eine aufregende Rückwärtsfahrt in luftiger Höhe lässt das Herz höher schlagen.
2010
Knall und Fall wird eröffnet. Der 17 Meter hohe atemberaubende Multi Motion Tower ergänzt die beliebte Kombination aus Freefallturm und Schaukelschiff noch um eine weitere Bewegung, das Vorwärtskippen.
2015
Eine neue Unterführung und neuer Eingangsbereich werden gebaut. Somit können unsere Besucher vom großzügig angelegten Parkplatz sicher über die Bundesstraße in unseren Park gelangen.
2016
Marken-Relaunch.Das Taunus Wunderland stellt sich völlig neu vor und das nicht nur optisch, sondern vor Allem inhaltlich und organisatorisch, mit einem klaren Blick für die Zielgruppe.
2017
Der Themenbereich "Opa Alfreds Dinotal" wird weiter ausgebaut.
2018
Der Themenbereich „Onkel Bennos Bauernhof“ wird eröffnet.
2019
Tante Rosi eröffnet im Sommer ihr „Zuckerwatte Land“ und ihren neuen Candy Shop. Außerdem wird Platz für Neues geschaffen und das Büffelreiten wird schweren Herzens abgebaut.
2020
Zwei neue Attraktionen werden eröffnet. Der "Wundergleiter Simulator" in der Muckelsburg und die neue verrückte Familienachterbahn "Kuhddel Muuuhddel" auf Onkel Bennos Bauernhof.
2021
In Opa Alfreds Dino Tal eröffnet der "Wilde T-Rex". Der große T-Rex in der Mitte des Breakdance wirbelt die Passagiere ganz schön herum. Erstmals öffnet der Park auch im Winter als Winter Wunderland seine Tore.
2022
Im Muckelsdorf eröffnet mit dem historischen Karrussel eine neue Attraktion. Auf der zukünftigen Erweiterungsfläche wird kräftig gebaut.
2023
Der neue Themenbereich rund um die jüngste in der Familie, Arya, wird eröffnet. Es gibt neues zu erleben und zu bestaunen.
Wir wünschen Dir einen schönen Aufenthalt im Taunus Wunderland. Um allen Besucherinnen und Besuchern einen schönen und sicheren Tag zu ermöglichen, gelten für die Benutzung ausschließlich unsere Parkregeln, zu deren Einhaltung Du Dich mit dem Betreten des Parks verpflichtest. Für Deine Sicherheit tragen unsere Techniker Sorge, die ständig die Anlagen überprüfen und bei Bedarf, sofern die Sicherheit nicht mehr gewährleistet ist, außer Betrieb nehmen.
Auf unserem Parkgelände gelten die Regeln und Zeichen der Straßenverkehrsordnung (StVO). Wir bitten
Dich, den Anweisungen unseres Ordnungspersonals Folge zu leisten.
Das Parken ist auf den ausgewiesenen Plätzen des Taunus Wunderland kostenlos.
Unser Parkplatz ist nicht dauerhaft überwacht. Achte daher bitte beim Verlassen Deines Fahrzeugs darauf, dass Du alle Wertgegenstände mitnimmst und alle Türen sowie Fenster schließt. Wir haften nicht für Schäden an Deinem Fahrzeug, die wir nicht verschulden - also zum Beispiel bei Schäden durch Diebstahl oder Hagel.
Das Taunus Wunderland darf nur mit einer gültigen Eintrittskarte betreten werden. Die
Eintrittskarten bitten wir während des Besuches aufzubewahren und auf Verlangen vorzuzeigen. Bei
Verlassen des Parkgeländes erlischt die Eintrittsberechtigung. Sofern Du nur kurz den Park
verlässt, um z. B. Dein Auto aufzusuchen, erhälst Du am Eingang einen Stempel auf die Hand, der
Dich berechtigt, den Park wieder zu betreten.
Neben Tagestickets bieten wir Dir auch die Möglichkeit, eine Jahreskarte zu erwerben. Diese ist personengebunden und kann nicht von Dritten verwendet werden. Bei Missbrauch behalten wir uns vor, die Jahreskarte für die restliche Laufzeit zu sperren. In diesem Fall erfolgt auch keine anteilige Erstattung des Kaufpreises.
Eintritts- und Wertgutscheine haben in ihrer Grundform kein Ablaufdatum und können jederzeit eingelöst werden. Dies gilt nicht für tagesdatierte Tickets, welche nur am gebuchten Datum gültig sind. Sämtliche andere Gutscheine sind auf vorherige Anfrage und Verfügbarkeit einlösbar und bei Sortimentsveränderungen in ein gleichwertiges Produkt eintauschbar. Jeder Gutschein kann nur einmal eingelöst werden, was durch einen mit dem Gutschein verbundenen Barcode bzw. Gutscheinnummer sichergestellt wird.
Gutscheine, die nicht Ihrer Vorstellung entsprechen, senden Sie bitte innerhalb von 14 Tagen nach Zusendung an uns retour. Erforderlich ist, dass die schriftliche Rücktritts-(Wiederrufs)erklärung innerhalb von 14 Tagen dem Taunus Wunderland zugeht. Das Rücktrittsrecht besteht jedoch nicht, wenn mit der Inanspruchnahme der Dienstleistung bereits innerhalb der Rücktrittsfrist begonnen wird oder es sich um tagesdatierte Tickets handelt (vgl. §312g, Abs. 9 BGB). Dieses Rückgaberecht gilt nur für Kunden, die als Verbraucher zu qualifizieren sind. Bei Verlust, Diebstahl oder Entwertung von Gutscheinen kann kein Ersatz durch das Taunus Wunderland geleistet werden.
Hunde sind in unserem Park willkommen, sie müssen aber an der Leine geführt werden. Verunreinigungen
durch die Hunde, sind vom Besitzer zu entfernen. Bitte bring entsprechende Hundetüten mit.
Hunde dürfen nicht mit in die Fahrattraktionen genommen werden.
Rauchen ist grundsätzlich erlaubt. Die vielen Kinder, Nichtraucher und die Natur freuen sich, wenn
Du Dich damit aber zurückhalten oder ganz aufs Rauchen im Park verzichten.
Den Anordnungen des Parkpersonals ist unbedingt Folge zu leisten.
Kindern unter 14 Jahren ist der Aufenthalt im Park ohne eine erziehungs- oder sorgeberechtigte Person nicht gestattet!
Melde Schäden, Unfälle und Verletzungen vor dem Verlassen des Parkgeländes unbedingt unserem Personal im Bereich der Verwaltung, damit diese erfasst werden können. Für nicht erfasste Vorgänge dieser Art kann der Park nicht nachträglich haftbar gemacht werden.
Bei Verstößen gegen unsere Parkordnung, die den Betrieb oder andere Gäste erheblich stören, behalten wir uns vor ein temporäres oder dauerhaftes Hausverbot auszusprechen. Ein Anspruch auf anteilige oder vollständige Erstattung des Eintrittspreises oder andere Schadensersatzansprüche besteht in diesem Fall nicht.
Mit der Benutzung der unterschiedlichen Fahrgeschäfte erklärst Du Dich mit den jeweiligen
Benutzungsordnungen einverstanden. Diese sind auf jeden Fall einzuhalten.
Bei einigen Anlagen dürfen Kinder erst ab einer bestimmten Mindestgröße mitfahren. Diese
Sicherheitsbestimmungen werden vom TÜV vorgegeben und müssen strikt eingehalten werden. Vor jedem
Fahrgeschäft, das eine Mindestgröße verlangt, befindet sich eine Messlatte, mithilfe derer Du
überprüfen kannst, ob Du oder Deine Kinder dieser Größe entsprechen. Hier ist den Anweisungen des
Bedienungspersonals Folge zu leisten.
Bitte beachte, dass Tiere sowie Stöcke oder andere sperrige, spitze und lose Gegenstände nicht
mit in die Fahrzeuge genommen werden dürfen. Diese Gegenstände können zu einem gefährlichen Geschoss
werden, das Dich oder auch andere Personen verletzen kann. Für verloren gegangene oder beschädigte Gegenstände übernehmen wir keine Haftung.
Aus Sicherheitsgründen dürfen alkoholisierte Personen keines unserer Fahrgeschäfte benutzen. Des
Weiteren dürfen Schwangere sowie Personen mit Herz-, Rücken- und ähnlichen Gesundheitsbeschwerden
auch nicht alle Fahrgeschäfte benutzen. Auch Personen, die gehbehindert sind, dürfen leider nicht
alle Fahrgeschäfte benutzen. Bitte achten Sie auf die Sicherheitshinweise im Park.
Achte bitte auf Deine Kinder, denn diese unterschätzen leicht eventuelle Gefahrenquellen.
Sorge dafür, dass immer eine erwachsene Person mitfährt und lasse Deine Kinder niemals aus
den Augen.
Setze oder hebe Deine Kinder nicht über Absperrungen von Fahrgeschäften, da dies gefährlich für
Leib und Leben ist.
Bei Unterbrechung der Stromzufuhr oder sonstigen Ereignissen und einem hierdurch bedingten Ausfall
von Einrichtungen und Attraktionen kann eine Rückzahlung oder Teilrückzahlung des für den Eintritt
entrichteten Entgelts nicht verlangt werden.
Bei starkem Wind, behinderter Sicht, Gewittern oder besonderen Witterungsverhältnissen sind wir
berechtigt, den Betrieb der Einrichtungen und Attraktionen zum Schutz der Besucher
einzustellen.In diesem Fall kann es auch zu einer verfrühten oder ganztägigen Schließung des Parks kommen. Ein Anspruch auf Rückzahlung des gezahlten Eintritts besteht nicht, auch nicht teilweise. Ebenfalls besteht in diesem Fall kein Anspruch auf jegliche Art von Schadensersatzansprüchen.
Werbung und Anbieten von Waren und Dienstleistungen auf dem Parkgelände ist grundsätzlich nicht gestattet. Es sei denn, die Geschäftsleitung erteilt auf Anfrage ihre Zustimmung.
Im Taunus Wunderland können zeitweise Film- und Fotoaufnahmen getätigt werden. Die Bereiche und Attraktionen werden soweit wie möglich gekennzeichnet. Bitte meide diese Bereiche, wenn Du nicht wünscht, dass eventuell Bilder oder Filmsequenzen von Dir später in der Öffentlichkeit verwertet werden oder teile dies dem Fotografen bzw. Filmteam mit. Geschieht dies nicht, gehen wir davon aus, dass die Verwertung honorarfrei gestattet wird.